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   LAG Niedersachsen, 03.05.2000 - 16a Sa 1391/99   

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https://dejure.org/2000,8483
LAG Niedersachsen, 03.05.2000 - 16a Sa 1391/99 (https://dejure.org/2000,8483)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.05.2000 - 16a Sa 1391/99 (https://dejure.org/2000,8483)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 16a Sa 1391/99 (https://dejure.org/2000,8483)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2000, 517
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95

    Zurückbehaltungsrecht bei Arbeit in gefahrstoffbelasteten Räumen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.05.2000 - 16a Sa 1391/99
    Im Arbeitsverhältnis besteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung auch, wenn der Arbeitgeber mit erheblichen Nebenpflichten nicht nachkommt (BAG, Urteil v. 08.05.1996, 5 AZR 315/95 ; Münch. Komm BGB Lorenz, § 618 BGB, Rdn. 67; Erf. Komm. Wank, § 618 BGB, Rdn. 28; LAG Frankfurt, 7 Sa 535/97, Urteil vom 26.08.97, Kreitner, DStR 1997, 1292 ff).

    Die Verletzung der Fürsorgepflicht (BAG, Urteil vom 07.06.1973, AP Nr. 28 zu § 615 BGB), LAG Baden Württemberg, 19 Sa 64/96, Urteil vom 26.09.1997, LAG Frankfurt, 7 Sa 535/97, Urteil vom 26.08.1997) bzw. der sich aus § 618 BGB ergebenden Arbeitsschutzpflichten (BAG, Urteil v. 08.05.1996, 5 AZR 315/95 , NZA 1997, S. 86 ff) können ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung begründen.

  • LAG Hessen, 26.08.1997 - 7 Sa 535/97

    Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Unentschuldiges Fernbleiben

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.05.2000 - 16a Sa 1391/99
    Im Arbeitsverhältnis besteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung auch, wenn der Arbeitgeber mit erheblichen Nebenpflichten nicht nachkommt (BAG, Urteil v. 08.05.1996, 5 AZR 315/95 ; Münch. Komm BGB Lorenz, § 618 BGB, Rdn. 67; Erf. Komm. Wank, § 618 BGB, Rdn. 28; LAG Frankfurt, 7 Sa 535/97, Urteil vom 26.08.97, Kreitner, DStR 1997, 1292 ff).

    Die Verletzung der Fürsorgepflicht (BAG, Urteil vom 07.06.1973, AP Nr. 28 zu § 615 BGB), LAG Baden Württemberg, 19 Sa 64/96, Urteil vom 26.09.1997, LAG Frankfurt, 7 Sa 535/97, Urteil vom 26.08.1997) bzw. der sich aus § 618 BGB ergebenden Arbeitsschutzpflichten (BAG, Urteil v. 08.05.1996, 5 AZR 315/95 , NZA 1997, S. 86 ff) können ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung begründen.

  • LAG Baden-Württemberg, 26.09.1997 - 19 Sa 64/96

    Ursächlichkeit eines ärztlichen Beschäftigungsverbots für die Nichtleistung der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.05.2000 - 16a Sa 1391/99
    Ist der Arbeitnehmer wegen eines ihm zustehenden Leistungsverweigerungsrechtes nicht leistungsbereit, so muß das Angebot der Arbeitsleistung die Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrecht umfassen, um Gläubigerverzug zu begründen (BAG, Urteil v. 07.06.1973, 5 AZR 563/72 , AP Nr. 28 zu § 615 BGB; LAG Baden Württemberg, Urteil vom 26.09.1997, 19 Sa 64/96).

    Die Verletzung der Fürsorgepflicht (BAG, Urteil vom 07.06.1973, AP Nr. 28 zu § 615 BGB), LAG Baden Württemberg, 19 Sa 64/96, Urteil vom 26.09.1997, LAG Frankfurt, 7 Sa 535/97, Urteil vom 26.08.1997) bzw. der sich aus § 618 BGB ergebenden Arbeitsschutzpflichten (BAG, Urteil v. 08.05.1996, 5 AZR 315/95 , NZA 1997, S. 86 ff) können ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung begründen.

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.05.2000 - 16a Sa 1391/99
    Eine Umgehung des KSchG liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber vertraglich die Dauer der vertraglichen Arbeitszeit bestimmen kann, weil dem Arbeitnehmer der Änderungsschutz des § 2 KSchG entzogen wird (BAG, Urteil vom 12.12.1984, 7 AZR 509/83 , NZA 1985, 321).
  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.05.2000 - 16a Sa 1391/99
    Ist die Leistungspflicht des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig bestimmt, so erfolgt die Bestimmung von Zeit, Ort und Art der Leistungspflicht im Wege des Direktionsrechtes durch den Arbeitgeber, wobei regelmäßig ein weiter Rahmen zur einseitigen Gestaltung der Arbeitsbedingungen besteht (BAG, Urteil vom 23.06.1993, 5 AZR 337/92 , AP Nr. 42 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Erman/Hanau, § 611 BGB Rdn. 306; Leinemann/Kiel, GeWO, § 105, Rdn. 4020)).
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.05.2000 - 16a Sa 1391/99
    Selbst wenn die Dienstplaneinteilung bzw. die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage trotz Betriebsvereinbarung dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates unterliegt, weil die Vereinbarung weder eine konkrete Regelung der Grundsätze der Arbeitsplangestaltung enthält noch die Beklagte zu einseitigen Festlegungen ermächtigt (vgl. BAG Beschluß vom 28.10.1986, 18.04.1989 AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 20, 34 (Fall der Aufnahme allgemeiner Gestaltungsgrundsätze in einer Betriebsvereinbarung)), so verstößt die betriebliche Praxis nicht gegen § 87 Abs. 1 S. 2 BetrVG .
  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88

    Angemessenheit des Unterhalts

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.05.2000 - 16a Sa 1391/99
    Danach ist es dem Arbeitnehmer verwehrt, das Zurückbehaltungsrecht auszuüben, wenn er wegen einer geringen Gegenforderung die ganze Leistung zurückbehalten will (Erf. Komm. Preis, BGB § 611, Rdn. 670) oder wenn gegenüber einer unbestrittenen Forderung ein Gegenanspruch geltend gemacht wird, dessen Klärung so schwierig und zeitraubend ist, dass die Durchsetzung der unbestrittenen Forderung auf Dauer verhindert wird (BGH, NJW 1990, 1172).
  • BAG, 30.10.1991 - 5 AZR 6/91

    Direktionsrecht - Konkretisierung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.05.2000 - 16a Sa 1391/99
    Einer diesbezüglichen - nur unter engen Voraussetzungen überhaupt denkbaren Konkretisierung der vertraglichen Pflichten (BAG Urteil vom 30.10.1991, 5 AZR 6/91 ) - wäre nur dann näherzutreten, wenn nach der vertraglichen Handhabung in der Vergangenheit einseitige Festlegungen der Arbeitszeit von den Vertragsparteien für unwirksam erachtet worden wären.
  • LAG Berlin, 12.03.1999 - 2 Sa 53/98

    Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers hinsichtlich seiner Arbeitsleistung bei

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.05.2000 - 16a Sa 1391/99
    Zwar kann wie eine vertragswidrige Zuweisung von nicht zumutbarer Arbeit über einen längeren Zeitraum (LAG Berlin, 12.03.1999, 2 SA 53/98) auch die dauernde Zuweisung von Arbeitszeiten unter Verstoß gegen die vertraglichen Absprachen ein Zurückbehaltungsrecht begründen.
  • BAG, 07.06.1973 - 5 AZR 563/72

    Anforderungen an ein wörtliches Angebot bei mangelnder Leistungsbereitschaft des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.05.2000 - 16a Sa 1391/99
    Ist der Arbeitnehmer wegen eines ihm zustehenden Leistungsverweigerungsrechtes nicht leistungsbereit, so muß das Angebot der Arbeitsleistung die Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrecht umfassen, um Gläubigerverzug zu begründen (BAG, Urteil v. 07.06.1973, 5 AZR 563/72 , AP Nr. 28 zu § 615 BGB; LAG Baden Württemberg, Urteil vom 26.09.1997, 19 Sa 64/96).
  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 199/80

    Prozeßvergleich

  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 92/84

    Streitigkeit im Zusammenhang mit einem außergerichtlichen Vergleich -

  • BAG, 28.03.1963 - 2 AZR 379/62

    Beendigung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens - Außergerichtlicher Vergleich -

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Bereits mit Urteil vom 3. Mai 2000 hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (- 16a Sa 1391/99 - LAGE BGB § 273 Nr. 2) ausgeführt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Fürsorgepflicht auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen habe und ihn auch vor Gesundheitsgefahren psychischer Art schützen müsse, was auch den Schutz vor systematischen Anfeindungen und vorschikanösem oder diskriminierendem Verhalten durch Kollegen oder durch Vorgesetzte umfasse.

    Der Arbeitgeber haftet dem betroffenen Arbeitnehmer gegenüber gemäß § 278 BGB für schuldhaft begangene Persönlichkeitsrechts- oder Gesundheitsverletzungen durch von ihm als Erfüllungsgehilfen eingesetzte andere Arbeitnehmer und Vorgesetzte (so auch die ganz herrschende Meinung im Rahmen der sog. Mobbing-Diskussion: LAG Niedersachsen 3. Mai 2000 - 16a Sa 1391/99 - LAGE BGB § 273 Nr. 2; LAG Nürnberg 2. Juli 2002 - 6 (3) Sa 154/01 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 4; Thüringer LAG 10. Juni 2004 - 1 Sa 148/01 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 8a; Däubler BB 1995, 1347; Rieble/Klumpp FA 2002, 307; dies.

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